Was ist ein historisches Wertpapier?

Als ich zum ersten Mal den Begriff historische Wertpapiere aufschnapppte, wurde ich hellhörig. Vielleicht getrieben durch angeborene Sammelwut oder einfach durch Neugierde, versuchte ich herauszufinden, was das für Papiere sind. Schnell stieß ich bei meiner Suche anscheinend auf die Erklärung. Historische Wertpapiere sind alte Aktien. Aber als Bankkaufmann fragte ich mich, wie es sich z.B. mit Anleihen und Bonds verhielt. Ich suchte weiter und fand Begriffe wie Nonvaleur oder antike Effekten. Aber muss denn ein historisches Wertpapier antik sein und hat es wirklich keinen Wert mehr? Schnell hatte ich erkannt, dass alle Begriffe eher zu meiner Verwirrung beitrugen, als Klarheit zu schaffen.

Ich versuchte es daher von der konservativen Seite und begann mit dem Begriff des Wertpapiers. Ein Wertpapier verbrieft in Form einer Urkunde ein Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des Wertpapiers ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommenen Wertpapieren, der aus der Urkunde Verpflichtete zur Leistung verpflichtet (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon). Geht man von dieser Definition aus, so kann ein Wertpapier eine Warenforderung (z.B. ein Konnossement) oder eine Geldforderung (z.B. eine Anleihe) sein. Aber auch ein Scheck oder ein Wechsel sind danach Wertpapiere.

Das Adjektiv historisch ist dagegen erheblich ungenauer. Dem Wörterbuch nach handelt es sich bei historisch um "geschichtlich, schriftlich überliefert, verbürgt".

War ich jetzt klüger? Eigentlich nicht, denn ist ein Wertpapier aus der Gegenwart schon Geschichte, besonders wenn es noch gültig ist? Was ist mit einem gültigen Stück, das dekorativ in einem Rahmen hängt und wohl nie wieder als Forderung präsentiert wird? Schon ein geschichtliches Dokument oder einfach nur eine gerahmte Forderung?

Nach vielen Jahren des Sammelns habe ich heute eine, wie ich finde sehr weitgehende Definition gefunden.

Jeder der ein Stück Papier sammelt, das einmal eine Forderung verbriefte ist ein Sammler historischer Wertpapiere. Gibt es noch die Möglichkeit die Forderung ganz oder teilweise zu geltend zu machen, so entscheidet der jeweilige Besitzer über den historischen Charakter des Wertpapiers. Machte er die Forderung nicht geltend, ist das Wertpapier historisch.
Nur bei Urkunden, die zwar gedruckt wurden aber nie eine Forderung verbrieften (z.B. Specimen, Muster und Blanketten) verhält es sich anders. Hier muss der Sammler zusätzlich entscheiden ob er die Absicht eine Forderung zu verbriefen als "beinahe" Wertpapier anerkennt.

Ich denke diese Definition lässt alle Möglichkeiten zu, die das Sammelgebiet heute kennt und schränkt dabei nicht auf eine Wertpapierart oder einen Zeitraum ein. Schließlich sollte man die Entscheidung dem Sammler überlassen, was der Begriff für ihn persönlich bedeutet.